Welche Arten der Kündigung gibt es?
Arbeitgeber müssen für eine wirksame Kündigung einen anerkannten Grund haben – sobald das Kündigungsschutzgesetz greift (mehr als 10 Mitarbeiter, länger als 6 Monate Beschäftigung). In der Praxis sind drei Kündigungsarten relevant:
- Betriebsbedingte Kündigung – Stellenabbau, Umstrukturierung, Sozialauswahl muss korrekt sein.
- Verhaltensbedingte Kündigung – meist nach Abmahnung, etwa bei Pflichtverletzungen.
- Personenbedingte Kündigung – z. B. wegen langer Krankheit; sehr hohe Hürden.