Thema · Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag? Nicht unterschreiben – erst prüfen lassen.

12 Wochen Sperrzeit drohen – fast immer.

Ein Aufhebungsvertrag ist die bequeme Variante für den Arbeitgeber – und meist die teure für Dich. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, niedrige Abfindung, weggewischter Kündigungsschutz: Was glänzend formuliert ist, kostet Dich oft fünfstellig.

Unterschrift = unwiderruflich
Anders als bei der Kündigung gibt es kein Widerrufsrecht. Was Du heute unterschreibst, gilt morgen. Lass Dir Bedenkzeit geben – jeder seriöse Arbeitgeber gewährt sie.

Auf einen Blick

Sperrzeit ALG I

Bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld – Verlust meist 4.000 – 8.000 €.

Kein Kündigungsschutz

Mit Unterschrift verzichtest Du auf alle Klagerechte – freiwillig.

Verhandlungsspielraum

Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis – alles ist verhandelbar.

Warum Arbeitgeber Aufhebungsverträge lieben

Ein Aufhebungsvertrag spart dem Arbeitgeber Zeit, Geld und Risiko. Er umgeht den Kündigungsschutz, vermeidet Klageverfahren, beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Anhörung des Betriebsrats. Genau deshalb wird er Dir oft als »beste Lösung« verkauft – mit Druck, knapper Frist und der freundlichen Empfehlung, nicht unnötig zu eskalieren.

Die Sperrzeit‑Falle (§ 159 SGB III)

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat das Arbeitsverhältnis aus Sicht der Agentur für Arbeit selbst gelöst – und bekommt deshalb in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Die Anspruchsdauer auf ALG I verkürzt sich zusätzlich um bis zu ein Viertel. Eine Sperrzeit lässt sich nur vermeiden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – z. B. wenn ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte UND die Abfindung im Rahmen von 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Jahr liegt.

  • Klare Formulierung der drohenden Arbeitgeberkündigung in den Vertrag
  • Abfindung im sperrzeitsicheren Korridor (§ 1a KSchG)
  • Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist

Diese Klauseln müssen rein – und diese nicht

Ein guter Aufhebungsvertrag ist mehr als eine Abfindungssumme. Achte auf folgende Punkte:

  • Unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub und Überstunden
  • Qualifiziertes Zeugnis mit Note sehr gut oder gut inkl. Schlussformel
  • Klare Regelung zu Bonus, Tantieme, variabler Vergütung und Aktienoptionen
  • Sprinterklausel: Bonus, wenn Du vor Ablauf einen neuen Job antrittst
  • KEIN umfassendes Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung

Häufige Fragen

Lass den Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Du unterschreibst.

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