Thema · Abfindung

Abfindung: Was steht Dir wirklich zu?

Mit Anwalt im Schnitt 2,4× höher.

Die meisten Arbeitgeber bieten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – das ist die untere Grenze, nicht das Maximum. Mit der richtigen Strategie sind 1,0 bis 1,5 realistisch, in vielen Fällen sogar mehr.

Verhandle nie selbst die Abfindung
Jedes Wort, jede unterschriebene Empfangsbestätigung verändert Deine Verhandlungsposition. Wer ohne anwaltliche Beratung verhandelt, verliert im Schnitt 58 % der möglichen Abfindungshöhe.

Auf einen Blick

Faustformel

0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre – der reine Startwert.

Fünftelregelung

Abfindungen werden steuerlich begünstigt – netto bleibt mehr übrig.

Kein Automatismus

Anspruch entsteht erst durch Verhandlung oder Sozialplan – nicht von selbst.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Die gesetzliche Faustformel (§ 1a KSchG) lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht werden in der Praxis 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr vereinbart. Maßgeblich sind: Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.

  • Beispiel: 8 Jahre × 4.500 € × 1,0 = 36.000 € Abfindung
  • Bei schwacher Kündigungsbegründung sind Faktoren von 1,5 – 2,0 möglich
  • Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft) erhöht den Faktor stark

Steuer auf die Abfindung – die Fünftelregelung

Abfindungen sind voll lohnsteuerpflichtig, aber durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird die Steuerprogression abgemildert. Vereinfacht: Der Fiskus tut so, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt – das senkt den Steuersatz oft erheblich. Sozialabgaben fallen auf echte Abfindungen nicht an.

So holst Du das Maximum heraus

Drei Hebel entscheiden über die Höhe Deiner Abfindung. Wer sie nicht kennt, lässt Geld liegen:

  • Kündigungsschutzklage als Verhandlungshebel – nicht als Drohung, sondern als Standard‑Schritt.
  • Timing: vor dem Gütetermin ist die Bereitschaft des Arbeitgebers am höchsten.
  • Saubere Trennung: Freistellung, Zeugnisnote 1, Restansprüche – alles in einen Vergleich.

Häufige Fragen

Berechne jetzt Deine realistische Abfindung.

In 60 Sekunden, kostenfrei und unverbindlich. Du entscheidest, ob Du verhandeln lässt.